Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. 

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(5) Artikel sind in Hardware, Software und Dienstleistungen zu unterscheiden. Hard- und Software Produkte können direkt nach Lieferung in Teilrechnung gestellt werden. Dienstleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit, oder des Projektes in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen werden). Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 11 Pflichten von Webhosting Kunden
(1) Wir behalten uns vor, eingehende persönliche E-Mail Nachrichten an den Empfänger zurück zu senden, sollte die im jeweiligen Webhosting Paket vorgesehene Kapazitätsgrenze überschritten worden sein.

(2) E-Mail Postfächer sind ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr zur Verwenden. Es ist strickt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, Kennwörter und sichere Dateien, die zum zwecke des Zugriffs auf deren Dienste von uns bereit gestellt wurden, strengstens geheim zu halten und uns unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis erlangt, dass Dritte unbefugt an besagte Kennwörter und Dateien gelangt sind. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von uns nutzen, haftet der Kunde gegenüber uns auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E- Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so sind wir berechtigt, das Webhosting Paket unverzüglich zu sperren.

(5) Die dem Kunden bereitgestellten Webhosting Pakete sind ausschließlich zum konventionellen Betrieb einer Webseite zu nutzen. Die Nutzung der Webhosting Pakete für Online-Sicherungen (Backups), als Massenspeicher oder Dateiablage oder zur Bereitstellung von Download Plattformen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Webseite nach gängigen Methoden der Programmierung zu Entwickeln und übermäßige Ressourcennutzung zur vermeiden. Sollte der Kunde den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, so sind wir berechtigt, den Zugriff durch den Kunden oder Dritte auszuschließen. Wir informieren den Kunden umgehend über eine solche Maßnahme.

(6) Der Kunde ist verpflichtet seine Webseite mit den gesetzlichen Erfordernissen der Anbieterkennzeichnung („Impressum“) auszustatten.

(7) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Webseite selbst verantwortlich und hat sorge zu tragen, dass Rechte dritter nicht durch Webseiten Inhalte und bereitgestellte Daten verletzt werden. Der Kunde übernimmt die Haftung dafür, dass die eingegebenen bzw. eingespeisten Daten mit Wettbewerbs-, Namens-, Kennzeichnungs-, und Urheberrecht im Einklang stehen. Der Kunde verpflichtet sich zusätzlich dazu, keine Inhalte bereitzustellen, die
a. Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
b. pornographisches oder obszönes Material beinhalten,
c. Menschen in einer Menschenwürde-verletzenden Weise darzustellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein berechtigtes Interesse an dieser Form der Berichtserstattung vorliegt,
d. Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
f. grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,
e. den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
g. die vorbezeichneten Verpflichtungen gelten entsprechend für auf der Webseite eingerichtete Verweise („Hyperlinks“) des Kunden auf solche Inhalte Dritter,
h. geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.

§12 Fair Use Bestimmung
(1) Alle Leistungen, die wir Ihnen in unseren Webpaketen und Cloud Lösungen in unbegrenzter Menge anbieten, unterliegen dem Fair-Use Prinzip.

(2) Leistungen, die dem Fair-Use Prinzip unterliegen, sind grundsätzlich kostenfrei, wenn diese nicht übermäßig beansprucht werden.

(3) Wir behalten uns das Recht vor, bei übermäßigem Verbrauch Maßnahmen zu ergreifen um diesem Entgegenzuwirken. Die möglichen Maßnahmen umfassen, sind aber nicht limitiert auf, die
a. Drosselung der Bandbreite,
b. Abrechnung des übermäßigen Verbrauchs,
c. Deaktivierung oder dem Pausieren der Leistung.

(4) Bei übermäßigem Verbrauch wird der Kunde vorerst per E-Mail über diesen informiert. Sollte der Kunde den übermäßigen Verbrauch nicht binnen 7 Tagen reduzieren oder sich zu einer gemeinsamen Lösungsfindung bereit erklären, können die in §12 (3) beschriebenen Maßnahmen ergriffen werden.

(5) Wurde in einem Gespräch zur Lösungsfindung bei übermäßigem Verbrauch keine Lösung erarbeitet, oder ist ein Gespräch zur Lösungsfindung nicht binnen 7 Tagen ab Feststellung der übermäßigen Nutzung erfolgt, behalten wir uns das Recht vor, die in §12 (3) beschriebenen Maßnahmen dennoch zu ergreifen.

§13 Cloud Lösungen und deren Rahmenbedingungen
(1) Die able IT Solutions stellt den Service definierten Nutzern per Remotezugriff gemäß dem Auftragsdokument und während der dort ausgeführten Subskriptionslaufzeit zur Verfügung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Servicenutzung beschränkt auf die internen Geschäftsvorfälle des Kunden, die mit ihm verbundenen Unternehmen sowie dessen externe Dienstleister, Kooperationspartner und Unterauftragnehmer, die auf Basis von Dienstleistungs- und Kooperationsvertragsverhältnissen Services für den Kunden erbringen bzw. an die die able IT Solutions Geschäftsvorfälle zur Dienstleistungserbringung vertraglich übertragen hat. Sie erfolgt gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und der Dokumentation. Das Recht zur Nutzung gilt weltweit.

(2) Sind für die Servicenutzung und/oder den Remotezugriff Software- oder Content Nutzungsrechte erforderlich, so erteilt (soweit erforderlich), die able IT Solutions dem Kunden die für den beauftragten Service ausreichenden, räumlich und zeitlich auf die Subskriptionslaufzeit der Beauftragung beschränkten Nutzungsrechte. Zudem verbleibt das Urheberrecht und somit das ausschließliche Nutzungsrecht an allen erhobenen und verarbeiteten Daten, Arbeitsergebnissen, Weiterentwicklungen, Designbeiträgen oder abgeleiteten Werken, die an dem Service durch den Kunden eigenständig entwickelt werden, beim Kunden. Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, wird dem Kunden das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung des Arbeitsergebnisses in Verbindung mit der Nutzung des Service im Rahmen der Bedingungen dieser Vereinbarung erteilt. Der able IT Solutions wird das Verwertungsrecht an gemeinsam erarbeiteten Weiterentwicklungen des Services für zukünftige Versionen erteilt. Mit Ausnahme der hier ausdrücklich eingeräumten, eingeschränkten Rechte, werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine Urheber-, Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem Service von der able IT Solutions übertragen.

(3) Die „Definierten User“ haben während der Laufzeit jederzeit das Recht, im Rahmen ihrer Nutzungsrechte auf Daten des Kunden zuzugreifen, sie regelmäßig abzurufen und zu exportieren.

(4) Die Gebühren für die eingeräumten Nutzungsrechte sind in den vereinbarten Serviceentgelten vollständig enthalten.

(5) Obliegt dem Kunden die User-Administration, kann die able IT Solutions die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung hinsichtlich der Anzahl und Nutzung der definierten Nutzer, die auf den Service zugreifen, überprüfen.

(6) Dem Kunden ist es nicht erlaubt, den Service anderweitigen Dritten zur Verfügung zu stellen, unter zu lizenzieren, zu lizenzieren, zu verleasen oder zu vermieten, jedoch ist der Kunde berechtigt, die an ihn berechneten Servicegebühren zum Zwecke der internen Kostenverrechnung an verbundene Unternehmen nach seinen Anforderungen weiterzureichen.

(7) Der Kunde darf keine Hinweise und Angaben bezüglich Urheberrechten, Markenrechten, Patentrechten und anderen Rechten an geistigem Eigentum des Service entfernen.

(8) Nur vertraglich gebundene Kunden „Benutzerkonto“ dürfen den Dienst nutzen. Die erforderlichen Anwendungen, sofern gewünscht, sind für Desktop, Mac und Linux Systeme auf der Webseite der able IT Solutions oder für iOS und Android Geräte in den jeweiligen App-Stores verfügbar.

(9) Bei der Servicenutzung ist dem Kunden Folgendes untersagt: (i) das Kopieren, Übersetzen, Disassemblieren, Dekompilieren, Zurückentwickeln oder anderweitiges Modifizieren jedweder Teile des Service (außer wie in der Dokumentation beschrieben und soweit gemäß der Dokumentation oder nach geltendem Recht erlaubt), das mutwillige oder grob fahrlässige Übertragen von Content, Daten oder Informationen, die gesetzeswidrig, schädigend, bedrohend, böswillig, verletzend, belästigend, unerlaubt, verleumderisch, vulgär, obszön oder beleidigend sind, das Recht auf Privatsphäre oder das Persönlichkeitsrecht eines Dritten missachten, hasserfüllt oder diskriminierend gegenüber bestimmten Rassen oder Volksgruppen oder anderweitig anstößig sind; die mutwillige oder grob fahrlässige Verletzung der Rechte einer natürlichen oder juristischen Person am jeweiligen geistigen Eigentum; die mutwillige oder grob fahrlässige Störung oder Unterbrechung der Software oder Systeme, über die der Service gehostet wird, oder anderer Geräte oder Netzwerke, die mit dem Service verbunden sind, oder das Missachten von Anforderungen, Verfahren, Richtlinien oder Vorschriften für mit dem Service verbundenen Netzwerke, die dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden; das Umgehen von Benutzerauthentifizierungen oder von Sicherheitsfunktionen des Service oder eines damit verbundenen Hosts, Netzwerks oder Kontos; so-weit durch die able IT Solutions nicht autorisiert, das Verwenden einer anderen Anwendungsprogrammierschnittstelle für den Zugriff auf den Service als derjenigen, die für den Service zur Verfügung gestellt wird; die mutwillige oder grob fahrlässige Nutzung des Service, die gegen geltende Gesetze verstößt; oder das Autorisieren eines Dritten, abgesehen von den Rechten für definierte Nutzer gemäß dieser Vereinbarung, zur Verwendung der Benutzeridentifizierungen, Codes, Kennwörter, Verfahren und Benutzerschlüssel, die dem Kunden für den Zugriff auf den Service ausgestellt wurden oder von ihm ausgewählt wurden. Der Kunde stellt außerdem sicher, dass seine definierten Nutzer die vorgenannten Punkte unterlassen.

(10) Die Übertragung zu Serversystemen ist mit aktuellen Standards verschlüsselt. Die Sicherheit der verwendeten Passwörter unterliegt der Verantwortung des Kunden. Support zur Einrichtung von Smartphones und ähnlichen Geräten ist kostenpflichtig. Die Ersteinrichtung eines Kontos ist kostenfrei und wird dem Kunden per E-Mail zugesandt.

(11) Die able IT Solutions gewährt eine Erreichbarkeit ihrer Systeme mit der Verfügbarkeitsklasse 2 (99% im Jahresmittel). Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Systeme der able IT Solutions aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der able IT Solutions liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind. Die Systeme der able IT Solutions werden mit einer Hochverfügbarkeits-Umgebungs-Klassifikation (AEC) der Stufe AEC-2 (Funktion darf zur Hauptbetriebszeit nur minimal oder innerhalb festgelegter Zeiten unterbrochen werden) betrieben.

(12) In der Laufzeit eines aktiven Vertrages, Abonnements oder eines Monatsproduktes, können Kunden auf Ihre Servicedaten zugreifen, diese extrahieren oder löschen. Wenn ein Vertrag, Abonnement oder ein Monatsprodukt endet oder gekündigt wird, ermöglich die able IT Solutions Kunden 30 Tage lang den Zugriff auf Ihre Servicedaten, damit ein reibungsloser Export der Daten möglich ist. Nach Ablauf des 30-tägigen Aufbewahrungszeitraums deaktiviert able IT Solutions das Konto und Markiert die Servicedaten für die Permanente Löschung. Spätestens 90 Tage nach Ablauf oder Kündigung eines Vertrages, Abonnements oder eines Monatsproduktes, löscht able IT Solutions die Dienstkonten und alle Servicedaten permanent. Sobald der maximale Aufbewahrungszeitraum von 90 Tagen für Daten abgelaufen ist, werden die Servicedaten kommerziell nicht mehr wiederhergestellt.

(13) Sofern nicht anders vereinbart (beispielsweise durch einen Servicevertrag), sind Servicedaten nicht durch die able IT Solutions einsehbar oder veränderbar und werden grundsätzlich verschlüsselt. Der able IT Solutions ist es somit nicht möglich, Servicedaten auf ihre Vollständigkeit, Korrektheit und Nutzbarkeit zur prüfen. Die Sicherstellung der Datenintegrität obliegt der Verantwortung des Kunden.